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Das Dokumentenwesen im Deutschen Reich der Kaiserzeit (1871 - 1918) war vielfältig, aber zumindest auf kommunaler Ebene nicht einheitlich. Kreise und Gemeinden entwarfen selbst bzw. beschafften ihre Formulare über lokale Druckereien. So waren z.B. Personen- bzw. Personalausweise, die ab 1916 eingeführt wurden, nicht einheitlich, galten aber reichsweit. Von handschriftlich, frei getippt oder vorgedrucktem Formular war alles möglich. Ähnliches läßt sich auch für andere Bereich der komunalen Verwaltung, etwa im Bereich von Handel und Gewerbe, nachweisen. Auf Reichsebene waren hingegen durch entsprechende Reichsgesetze Formulare durchaus "genormt"; so zum Beispiel Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden durch "Das Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung" vom 06.02.1875. Durch Verordnung vom 09.02.1877 wird schließlich das Folio-Format (21cm x 33cm) für alle Reichs- und Staatsbehörden verbindich zur Nutzung im Schriftverkehr festgeschrieben. Am 18.08.1922 werden mit der DIN 476 die DIN Papierformate vorgestellt und finden ab Sommer 1922 ihren Einzug in die Behörden der Weimarer Republik; innerhalb von 14 Jahren werden diese DIN Formate die bisher genutzten Formate in allen Verwaltungen ersetzen. Bild: (C) Rainer Ackermann, Gottersdorf, Okt. 2015 : "Der Postagent Karl Backfisch" |
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